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Freistellungsbescheinigung

zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Gültig bis zum 31.12.2025

Bescheinigung USt 1 TG

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen

Gültig bis zum 30.06.2026